Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.
Behandlungsbezogene Datenverarbeitung in der Zahnarztpraxis
Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Patienten sowie – soweit erforderlich – von weiteren betroffenen Personen (z. B. Interessenten oder Vertragspartnern), um zahnärztliche Behandlungen vorzubereiten, durchzuführen, zu dokumentieren und abzurechnen.
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Der Umfang der Datenverarbeitung richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen Behandlung oder Beratung.
Dabei verarbeiten wir insbesondere:
- Bestands- und Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Behandlungs- und Befunddaten (z. B. Diagnosen, Anamnesen, Röntgenbilder),
- Leistungs- und Abrechnungsdaten (z. B. erbrachte Leistungen, Kosten),
- Zahlungs- und Abrechnungsinformationen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung eines Behandlungsvertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit im Rahmen der Behandlung besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO), erfolgt dies vorrangig auf Grundlage von:
- Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge, Diagnostik und Behandlung)
i. V. m.
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 b BDSG.
Eine Verarbeitung auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO erfolgt nur in den Fällen, in denen diese gesetzlich erforderlich ist (z. B. bei bestimmten Zusatzleistungen).
Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies für die Behandlung, Abrechnung oder aufgrund gesetzlicherVorgaben erforderlich ist.
Empfänger können insbesondere sein:
- zahnärztliche und medizinische Fachkräfte,
- dentale Laboratorien und Prothetikdienstleister,
- Kassenzahnärztliche Vereinigungen, gesetzliche Krankenkassen oder private Versicherer,
- Abrechnungsstellen (z. B. DZR, BFS),
- IT- und Softwaredienstleister im Rahmen von Auftragsverarbeitungen (z. B. Praxissoftware, Bild- und Dokumentationssysteme).
Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage der vorgenannten Rechtsgrundlagen, insbesondere
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
i. V. m.
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO
oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Aufbewahrung und Löschung
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer medizinischen, vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Für Zahnarztpraxen gelten insbesondere folgende Aufbewahrungsfristen:
- Behandlungsdokumentationen: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB),
- Röntgenaufnahmen und -befunde: mindestens 10 Jahre nach der letzten Aufnahme,
- steuer- und abrechnungsrelevante Unterlagen: 10 Jahre gemäß gesetzlichen Vorgaben.
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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